Handwerkerservice
Renovierungen
Wir übernehmen sämtliche Arbeiten, von der Planung bis zur Fertigstellung, soweit nicht die Ausführung von Pflasterarbeiten, die handwerksrechtlich der Tätigkeit des Straßenbauers (§ 1 HWO i.V.m. Anlage A Nr. 5) zugeordnet sind und/oder der Ausführung von Abbrucharbeiten bei denen in die Statik eingegriffen wird oder/und bei denen Abstütz- oder Unterfangarbeiten notwendig sind und die handwerksrechtlich der Tätigkeit des Maurers oder Betonbauers (§ 1 HWO i.V.m. Anlage A Nr. 1) betroffen sind.
Gerne Übernehmen wir auch die Zeit- und Finanzplanung für Sie
Fragen Sie einfach unverbindlich nach.
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